Zusammenfassend kann man im Rahmen der vermessungstechnischen Leistungen rund um Grundstück und Bauvorhaben sagen: |
Sie |
Wir |
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- beraten Sie zur bauplanungsrechtlichen Qualität
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- verlangen Rechtssicherheit an Ihren Grenzen
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- führen hoheitliche Liegenschaftsvermessungen (Zerlegung, Grenzfeststellung) durch
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- benötigen eine Planungsgrundlage
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- fertigen auf der Grundlage von Liegenschaftskataster und topographische Bestandsaufnahme den Lageplan zu Planungszwecken
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- finden das Baurecht kompliziert
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- stellen im „amtlichen“ Lageplan sicher, daß Ihr Bauvorhaben den bauordnungsrechtlichen Anforderungen genügt
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- verlangen eine präzise Bauausführung
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- übertragen das Bauvorhaben nach Lage und Höhe in die Örtlichkeit und bescheinigen die Übereinstimmung mit den genehmigten Bauvorlagen
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- möchten das Grundstück einfrieden
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- zeigen Ihnen die Grenzen an und vermeiden nachbarschaftliche Probleme
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- müssen Ihr Bauvorhaben gem. Vermessungs- und Katastergesetz einmessen lassen
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- vollenden unsere Komplettbetreuung, da wir neben dem Katasteramt befugt sind, diese Vermessungen durchzuführen
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