Vermessungstechn. Baubetreuung
Ingenieur- und Bauvermessung
Unser Büro führt alles Aufgaben aus dem Bereich der Ingenieur- und Bauvermessungen aus. Unsere hohe Qualifikation garantiert fundierte Kenntnisse im Liegenschafts-, Planungs- und Bauordnungsrecht. Wir berücksichtigen bei unserer täglichen Arbeiten die vielfältigen Verknüpfungen von Recht, Verwaltung und Technik.
- Die Grenzanzeige
Anstelle einer amtlichen Grenzfeststellung genügt in manchen Fällen auch eine einfache Grenzanzeige. Wir beantragen Auszüge aus den Nachweisen des Liegenschaftskatasters, prüfen mit diesen die Darstellung in der Liegenschaftskarte und führen örtliche Vermessungsen durch, um Ihnen die Grenzen vor Ort anzuzeigen. - Der Teilungs- und Baulastenplan
Durch die Teilung eines Grundstückes dürfen keine Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der Bauordnung oder den Aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen. Wir beraten Sie hinsichtlich der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Sachverhalte und fertigen für Sie einen Teilungsplan nach Ihren Vorgaben.
Sind Baulasteneintragungen erforderlich, fertigen wir für Sie einen Baulastenplan und helfen Ihnen bei der Antragstellung. - Lageplan zum Bauantrag gem. § 3 BauVorlVO LSA
Für die Planung Ihres Bauvorhabens benötigt der Architekt die „Eigenschaften des Grundstückes“.
Wir liefern daher einen Lageplan, der den Katasterbestand, das Planungsrecht, die planungsrelevante Topographie (Häuser, Wege, Straßen, Bäume, usw.) sowie Angaben über die Erschließung (Wasser, Abwasser, usw.) enthält.
Sind die Bauzeichnungen fertig, tragen wir das Bauvorhaben, die Abstandsflächen und die geometrische Festlegung des Bauvorhabens nach Lage und Höhe in den Lageplan ein. - Absteckung des Bauvorhabens
Nach § 74 Abs. 7 der BauO LSA muss vor Baubeginn die Grundrissfläche des Gebäudes abgesteckt und seine Höhenlage festgelegt sein. Die Bauaufsichtsbehörde kann gem. § 82 Abs. 1 BauO LSA darüber einen Nachweis verlangen.
Wir führen für Sie die Grobabsteckung durch, damit die Schnurgerüste richtig errichtet werden können und, soweit Sie mit Keller bauen, die Baugrube exakt ausgehoben werden kann.
Anschließend führen wir die Feinabsteckung durch, bei der wir die Lage und Höhe des Bauvorhabens entsprechend den genehmigten Bauvorlagen exakt in die Örtlichkeit übertragen.
Sie erhalten über diese Arbeiten ein Absteckungsprotokoll bzw. eine Absteckungsbescheinigung zur Vorlage beim Bauordnungsamt. - Planunterlage für die Bauleitplanung
Ausgehend von den Angaben des Liegenschaftskatasters und der Vervollständigung dieser Daten durch ergänzende Berechnungen, Grenzermittlungen und Gebäudeeinmessungen liegt die Verfahrensgebietsgrenze eines Bebauungsplanes geometrisch exakt fest. Des weiteren werden die städtebaulich bzw. planungsrelevanten Sachverhalte bei der topographischen Bestandsaufnahme erfasst.
Diese Datenbasis bildet die geometrisch exakte und vollständige Grundlage für die städtebauliche Planung.
Unser Vermessungs- und Ingenieurbüro ist dabei diejenige Stelle, die im Dialog mit dem Planer die Planungsdaten auf eine geometrisch exakte und somit in die Örtlichkeit übertragbare Bezugsbasis (amtliches Lage- und Höhenfestpunktfeld) zurückführen muss.