Liegenschaftsvermessungen

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur nimmt als Träger eines öffentlichen Amtes hoheitliche Aufgaben wahr.
Gem. §1 Abs.2 VermKatG LSA sowie §2 Abs.1 ÖbVermIng LSA ist der ÖbVermIng befugt Vermessungen für die Landesvermessung und die Führung des Liegenschaftskatasters auszuführen.

Unser Büro ist Ihr Ansprechpartner für folgende Liegenschaftsvermessungen:

  • Zerlegung von Grundstücken
    Die Zerlegung ist die katastermäßige Vorbereitung einer grundbuchmäßigen Teilung eines Grundstückes. Wir führen Zerlegungsvermessungen nach Ihren Vorgaben durch und beraten Sie bzgl. der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Gegebenheiten.
  • Sonderung, vereinfachte Flurstücksbildung
    Diese Varianten sind Sonderfälle der Zerlegung. Hierbei werden Flurstücke gebildet ohne örtliche Vermessung und Abmarkung der Grenzen
  • Vermessung langgestreckter Anlagen
    Ebenfalls ein Sonderfall der Zerlegungsvermessung, hier für Straßen, Wege und Gewässer
  • Grenzfeststellung
    Grenzfeststellungen sind Liegenschaftsvermessungen, bei denen die Grenzen eines Grundstückes vermessen, amtlich festgestellt und abgemarkt werden.
  • Gebäudevermessung
    Nach § 14 des Vermessungs- und Katastergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind die Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden, die Erbbauberechtigten sowie die Inhaber weiterer grundstücksgleicher Rechte verpflichtet, die zuständige Vermessungs- und Katasterbehörde unverzüglich zu unterrichten, wenn ein Gebäude neu errichtet oder ein bestehendes Gebäude in seinen Außenmaßen verändert worden ist.
    Nach Fertigstellung der Baumaßnahme ist daher die Vermessung des/r Gebäude/s und die Übernahme in das Liegenschaftskataster bei einer befugten Stelle zu beantragen.