2021.02 Vergleich Zerlegung – Flurstücksbestimmung

„Bei der Zerlegung mehrerer benachbarter Flurstücke zur Schaffung von Baugrundstücken in klassischen Baugebieten sollte dem Antragsteller grundsätzlich eine Liegenschaftsvermessung (Zerlegungsvermessung oder bei Vorlage der Voraussetzungen nach Nr. 6.3.3 LiegDatenErfassungsErlass eine Liegenschaftsvermessung mit vorgezogener Flurstücksbildung) empfohlen werden.

In oben genannten Fällen sollte dem Antragsteller im Rahmen der Antragsberatung aufgezeigt werden, dass die späteren Grundstückseigentümer im Sinne einer vorbeugenden Rechtssicherheit den Verlauf der Grenzen in der Örtlichkeit kennen sollten und eine entsprechende Kennzeichnung des örtlichen Grenzverlaufs durch entsprechende Grenzmarken lediglich bei einer Liegenschaftsvermessung erfolgt.

Insbesondere sollte darauf hingewiesen werden, dass die Kenntnis der Grenzpunkte in der Örtlichkeit die nachbarlichen Rechtsbeziehungen und damit die Erhaltung des Rechtsfriedens fördert, wodurch letztendlich katasterrechtliche Rechtsstreitigkeiten um den Grenzverlauf in der Örtlichkeit vermieden werden können.“

Daher gibt es die bisherige Gegenüberstellung „Zerlegung – Flurstücksbestimmung“ nunmehr als Beratungsprotokoll.

https://www.ivg-mueller.de/wp-content/uploads/ZER-ZSL-Vergleich.pdf