2024.02: Verschmelzung und Vereinigung – eine Kundeninformation

Wir haben das mal für Sie zusammengefasst:

https://www.ivg-mueller.de/wp-content/uploads/INFO_VV.pdf

2023.12: Frohes Fest und Guten Rutsch

In diesen Tagen werde ich oft gefragt: Wie war denn Dein Jahr?

Tja, das kommt auf den Kontext an.

Als erstes das Wichtigste: die Gesundheit. Alles ok. Nach einer schweren Krankheit ist das jedes Jahr beruhigend, wenn man weiß, dass man gesund ist.

Geschäftlich? Sehr durchwachsen. Das erste Halbjahr war der heftigste Auftragseinbruch seit 2008. Dafür war das zweite Halbjahr wieder so „beruhigend“ gut, dass wir für 2024 durchaus optimistisch nach vorne gucken …

Auch wenn ich sagen muss, dass das klassische Geschäft des Vermessungsbüros (Zerlegung, Betreuung von Bauvorhaben) nicht mehr existent ist. Flurbereinigung, Funkmasten, PV-Projekte und WEA-Anlagen sind heutzutage unsere Standardleistungen.

Naja, und privat? Leider habe ich seit ca. 1,5 Jahren noch eine nicht enden wollende Dauerbaustelle, aber mit meinem Seelenpartner an meiner Seite überwiegen auch in diesem Kontext die positiven Seiten.

 

Alles in allem schaue ich daher optimistisch und erwartungsvoll auf 2024.

 

In diesem Sinne wünsche ich allen meinen Geschäftspartnern, Kollegen und Dienstleistungspartnern und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing. Hans Ulrich Müller

2023.08: Wartezeiten !

In der heutigen Ausgabe der lokalen Tageszeitung befasste sich der Titelartikel mit den Wartezeiten in der Baubranche. Diese betragen deutschlandweit je nach Gewerk zwischen zwei und neun Monaten !

Demgegenüber stehen immer wieder Anfragen an unser Büro, ob wir denn – möglichst sofort – mal eben was aufmessen oder abstecken könnten.

NEIN – können wir nicht. Punkt.

Auch bei uns ist die aktuelle Auftragslage so, dass wir eine  Vorlaufzeit von mdst. 4 – 6 Wochen ab Erhalt der Katasterunterlagen haben.
Allein im Außendienst sind wir für die nächsten drei Wochen ausgebucht !

Von daher bitten wir alle Anfragenden, uns die Projekte möglichst frühzeitig anzumelden, damit wir unsere Einsatzpläne entsprechend anpassen und aktualisieren können.

Wir geben uns Mühe, dringende Dinge auch prioritär zu erledigen (eine Absteckung zu Baubeginn ist nunmal was anderes als eine Gebäudeeinmessung nach Abschluss des Bauvorhabens). Aber eine Zeitmaschine haben wir leider auch noch nicht erfunden.

2023.06 Neue Kostenverordnung ab 01.07.2023

Nach 12 Jahren wurden die Gebührensätze der VermKostVO (Kostenverordnung für das amtliche Vermessungs- und Geoinformationswesen) mit der 9. Änderungsverordnung vom 22.05.2023 angepasst.

In unseren Kundeninformationen zur Zerlegung und Grenzfeststellung finden Sie daher ab sofort die Beispielberechnungen auf der Grundlage dieser Änderung

2022.10 Nebenkosten bei Ingenieurvermessungen

Bis dato waren in unseren Kalkulationen für Leistungen wie

– Lageplan zum Bauantrag
– Absteckung zu Baubeginn
– Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung

sämtliche Nebenkosten enthalten.

Ab sofort berechnen wir Nebenkosten wie folgt:

Fahrtkosten über 50 km einfache Anfahrt mit 0,50 € je km

Plotkosten je Plot mit 5,00 € (DIN A3),  8,00 € (DIN A2), 12,00 € (DIN A1) und 20,00 € (DIN A0)

Ansonsten gelten unsere Stundensätze unverändert.

2022.06 Was ist ein ÖbVermIng?

https://youtu.be/BukvuMkJOQU

2022.02 Angebotsabfrage

Sehr geehrter Kunde,

wenn Sie bei uns eine Vermessung kalkuliert haben möchten, benötigen wir von Ihnen gewisse Informationen und Daten.

Um Ihnen die Angabe dieser Daten zu erleichtern, nutzen Sie bitte das folgende Formular:

Angebotsformular

2021.12 Zweite GPS-Ausrüstung ab sofort im Einsatz

Aufgrund der aktuell angespannten Auftragslage haben wir eine zweite GPS-Ausrüstung angeschafft, die ab sofort im Einsatz ist und uns nunmehr in die Lage versetzt, mit zwei Trupps gleichzeitig im Außendienst zu operieren.

https://www.attenberger.de/MAIN/public/index.php?tid=3&linkid=102&nid=46&kit=102&pid=1166

2021.11 Vermessungstechnische Baubetreuung – Leistungsbeschreibung und Kalkulation

Die Leistungsbeschreibung zur vermessungstechnischen Baubetreuung wurde aufgrund Preisanpassung aktualisiert.

https://www.ivg-mueller.de/wp-content/uploads/INFO_BAUKALK.pdf

Desweiteren wurden zahlreiche Download-Dokumente aktualisiert sowie zwei neue Informationen online gestellt.

 

 

2021.02 Vergleich Zerlegung – Flurstücksbestimmung

„Bei der Zerlegung mehrerer benachbarter Flurstücke zur Schaffung von Baugrundstücken in klassischen Baugebieten sollte dem Antragsteller grundsätzlich eine Liegenschaftsvermessung (Zerlegungsvermessung oder bei Vorlage der Voraussetzungen nach Nr. 6.3.3 LiegDatenErfassungsErlass eine Liegenschaftsvermessung mit vorgezogener Flurstücksbildung) empfohlen werden.

In oben genannten Fällen sollte dem Antragsteller im Rahmen der Antragsberatung aufgezeigt werden, dass die späteren Grundstückseigentümer im Sinne einer vorbeugenden Rechtssicherheit den Verlauf der Grenzen in der Örtlichkeit kennen sollten und eine entsprechende Kennzeichnung des örtlichen Grenzverlaufs durch entsprechende Grenzmarken lediglich bei einer Liegenschaftsvermessung erfolgt.

Insbesondere sollte darauf hingewiesen werden, dass die Kenntnis der Grenzpunkte in der Örtlichkeit die nachbarlichen Rechtsbeziehungen und damit die Erhaltung des Rechtsfriedens fördert, wodurch letztendlich katasterrechtliche Rechtsstreitigkeiten um den Grenzverlauf in der Örtlichkeit vermieden werden können.“

Daher gibt es die bisherige Gegenüberstellung „Zerlegung – Flurstücksbestimmung“ nunmehr als Beratungsprotokoll.

https://www.ivg-mueller.de/wp-content/uploads/ZER-ZSL-Vergleich.pdf

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