2022.10 Nebenkosten bei Ingenieurvermessungen

Bis dato waren in unseren Kalkulationen für Leistungen wie

– Lageplan zum Bauantrag
– Absteckung zu Baubeginn
– Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung

sämtliche Nebenkosten enthalten.

Ab sofort berechnen wir Nebenkosten wie folgt:

Fahrtkosten über 50 km einfache Anfahrt mit 0,50 € je km

Plotkosten je Plot mit 5,00 € (DIN A3),  8,00 € (DIN A2), 12,00 € (DIN A1) und 20,00 € (DIN A0)

Ansonsten gelten unsere Stundensätze unverändert.

2022.06 Was ist ein ÖbVermIng?

https://youtu.be/BukvuMkJOQU

2022.02 Angebotsabfrage

Sehr geehrter Kunde,

wenn Sie bei uns eine Vermessung kalkuliert haben möchten, benötigen wir von Ihnen gewisse Informationen und Daten.

Um Ihnen die Angabe dieser Daten zu erleichtern, nutzen Sie bitte das folgende Formular:

Angebotsformular

2021.12 Zweite GPS-Ausrüstung ab sofort im Einsatz

Aufgrund der aktuell angespannten Auftragslage haben wir eine zweite GPS-Ausrüstung angeschafft, die ab sofort im Einsatz ist und uns nunmehr in die Lage versetzt, mit zwei Trupps gleichzeitig im Außendienst zu operieren.

https://www.attenberger.de/MAIN/public/index.php?tid=3&linkid=102&nid=46&kit=102&pid=1166

2021.11 Vermessungstechnische Baubetreuung – Leistungsbeschreibung und Kalkulation

Die Leistungsbeschreibung zur vermessungstechnischen Baubetreuung wurde aufgrund Preisanpassung aktualisiert.

https://www.ivg-mueller.de/wp-content/uploads/INFO_BAUKALK.pdf

Desweiteren wurden zahlreiche Download-Dokumente aktualisiert sowie zwei neue Informationen online gestellt.

 

 

2021.02 Vergleich Zerlegung – Flurstücksbestimmung

„Bei der Zerlegung mehrerer benachbarter Flurstücke zur Schaffung von Baugrundstücken in klassischen Baugebieten sollte dem Antragsteller grundsätzlich eine Liegenschaftsvermessung (Zerlegungsvermessung oder bei Vorlage der Voraussetzungen nach Nr. 6.3.3 LiegDatenErfassungsErlass eine Liegenschaftsvermessung mit vorgezogener Flurstücksbildung) empfohlen werden.

In oben genannten Fällen sollte dem Antragsteller im Rahmen der Antragsberatung aufgezeigt werden, dass die späteren Grundstückseigentümer im Sinne einer vorbeugenden Rechtssicherheit den Verlauf der Grenzen in der Örtlichkeit kennen sollten und eine entsprechende Kennzeichnung des örtlichen Grenzverlaufs durch entsprechende Grenzmarken lediglich bei einer Liegenschaftsvermessung erfolgt.

Insbesondere sollte darauf hingewiesen werden, dass die Kenntnis der Grenzpunkte in der Örtlichkeit die nachbarlichen Rechtsbeziehungen und damit die Erhaltung des Rechtsfriedens fördert, wodurch letztendlich katasterrechtliche Rechtsstreitigkeiten um den Grenzverlauf in der Örtlichkeit vermieden werden können.“

Daher gibt es die bisherige Gegenüberstellung „Zerlegung – Flurstücksbestimmung“ nunmehr als Beratungsprotokoll.

https://www.ivg-mueller.de/wp-content/uploads/ZER-ZSL-Vergleich.pdf

2020.09 Dokumenten-Update

Zahlreiche Dokumente im Downloadbereich wurden in den letzten Tagen aktualisiert.

2020.07 Kundenfeedback

Kundenfeedback ist in unserer Branche ja sehr spärlich. Daher umso erfreulicher, wenn auf eine Leistungsbeschreibung und Honorarkalkulation zum Thema „vermessungstechnische Baubetreuung“ so eine Antowrt per e-mail ankommt:

Sehr geehrter Herr Müller,

 das sieht ganz fantastisch aus!!! Ein schnelleres und besseres Angebot habe ich noch nie gesehen!!“

 

 

2020.03 Liegenschaftskarte als Planungsgrundlage für Bauvorhaben nur seltenst geeignet

An alle Planer, Architekten und Bauingenieure:

Tagesaktuell zwei Fälle:

Ein Planer reicht eine Bauantragsplanung ein. Auf dem betreffenden Grundstück sollen zwei Anbauten an ein bestehendes Wohnhaus mit Grenzbebauung errichtet werden.
Und jetzt fordert das Bauamt einen qualifizierten Nachweis vom Öff.best.Verm.Ing. ….

Ein Bauherr hat seine Baugenehmigung und möchte das Bauvorhaben abstecken lassen. Geht aber nicht so ohne weiteres, da die Grenzen nicht amtlich festgestellt sind.

Beide Beispiele zeigen eines auf: der nunmehr entstehende zusätzliche Aufwand und vor allem der entsprechende Zeitverzug hätte sich vermeiden lassen, wenn wir als Fachleute für Grenzen rechtzeitig – sprich: ganz am Anfang der Planung – beteiligt worden wären !

Die amtliche Liegenschaftskarte wurde in den 90er Jahren vorrangig durch Digitalisierung des alten Kartenmaterials hergestellt und ist als Planungsgrundlage weitestgehend nicht verwendbar.

Als Öff.best.Verm.Ing. habe ich aber Zugang zum Kataster-Online und kann dort recherchieren, ob die betreffenden Grenzen eines Baugrundstückes nach VermGeoG LSA amtlich festgestellt sind oder nicht. Und welches die notwendigen Maßnahmen (z.B. Grenzermittlung) sind, damit der Planer eine zuverlässige und rechtssichere Planungsgrundlage verwenden kann.

Fragen Sie Ihrem Vermesser !

 

2019.07 Gebäudeabsteckung – Kostenermittlung

Die zur vermessungstechnischen Baubetreuung gehörende Gebäudeabsteckung zu Baubeginn kann sehr unterschiedliche Erfordernisse hinsichtlich der auszuführenden Vermessungsarbeiten beinhalten. Daher gibt es auch nicht einen Pauschalpreis für eine pauschale Leistung. Was alles unter diese Arbeiten fallen kann und welche Kosten dafür berechnet werden, finden Sie aktuell in unserer neuen Kundeninformation:

info_abs_kosten

 

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