2024.10 Grenzermittlung bei Lageplänen

Lagepläne für Bauvorhaben beinhalten die Flurstücksgrenzen als wichtige Information für die Rechtssicherheit des geplanten Bauvorhabens.

Warum kann man diese Informationen nicht einfach aus dem Liegenschaftskataster übernehmen?

Die aktuelle Liegenschaftskarte liegt zwar digital vor, beinhaltet jedoch Daten aus den unterschiedlichsten Quellen.

Aktuelle Liegenschaftsvermessungen führen selbstverständlich zu einem präzisen Nachweis (Koordinaten) der Grenzen. Aber das ist ja nicht überall der Fall. So wurden in Sachsen-Anhalt viele Gebäude in den 90er Jahren über photogrammetrsiche Auswertung von Luftbildern in die Liegenschaftskarte übernommen. Die Genauigkeit (Problem der Dachüberstände) ist daher mit bestensfalls 0,5 m anzugeben.

Viel entscheidender ist jedoch, dass – ebenfalls in den 90er Jahren – die alten analogen Liegenschaftskarten digitalisiert wurden. Dabei existierten nicht nur die unterschiedlichsten Maßstäbe, sondern auch geometrische Spannungen zwischen den einzelnen Fluren.

Das führt im Ergbnis dazu, dass für eine rechtssichere Planung einen Bauvorhabens die Qualität des Katasters vorab geprüft werden muss und ggf. durch örtliche Grenzermittlung verbessert werden muss.

Dazu das folgende Beispiel:
Für ein geplantes Photovoltaik-Projekt haben wir für die betreffenden Grenzen örtliche Vermessungen durchgeführt und Grenzsteine gefunden. Die tatsächliche Lage dieser Grenzpunkte wich um 12 bzw 13 Meter (!) von den im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Punkte ab. Wäre die Planung der PV-Anlage auf der Grundlage der Liegenschaftskarte erfolgt, wäre das Bauvorhaben überbaut worden !

 

BeispielLageabweichungALKISvsGrenzermittlung