2020.03 Liegenschaftskarte als Planungsgrundlage für Bauvorhaben nur seltenst geeignet

An alle Planer, Architekten und Bauingenieure:

Tagesaktuell zwei Fälle:

Ein Planer reicht eine Bauantragsplanung ein. Auf dem betreffenden Grundstück sollen zwei Anbauten an ein bestehendes Wohnhaus mit Grenzbebauung errichtet werden.
Und jetzt fordert das Bauamt einen qualifizierten Nachweis vom Öff.best.Verm.Ing. ….

Ein Bauherr hat seine Baugenehmigung und möchte das Bauvorhaben abstecken lassen. Geht aber nicht so ohne weiteres, da die Grenzen nicht amtlich festgestellt sind.

Beide Beispiele zeigen eines auf: der nunmehr entstehende zusätzliche Aufwand und vor allem der entsprechende Zeitverzug hätte sich vermeiden lassen, wenn wir als Fachleute für Grenzen rechtzeitig – sprich: ganz am Anfang der Planung – beteiligt worden wären !

Die amtliche Liegenschaftskarte wurde in den 90er Jahren vorrangig durch Digitalisierung des alten Kartenmaterials hergestellt und ist als Planungsgrundlage weitestgehend nicht verwendbar.

Als Öff.best.Verm.Ing. habe ich aber Zugang zum Kataster-Online und kann dort recherchieren, ob die betreffenden Grenzen eines Baugrundstückes nach VermGeoG LSA amtlich festgestellt sind oder nicht. Und welches die notwendigen Maßnahmen (z.B. Grenzermittlung) sind, damit der Planer eine zuverlässige und rechtssichere Planungsgrundlage verwenden kann.

Fragen Sie Ihrem Vermesser !