2019.03 Thema Lagepläne zum Bauantrag – hier: Die Kartengrundlage

Sehr geehrte Bauherren, Architekten und Bauingenieure,

zuletzt las ich auf einem „Lageplan zum Bauantrag gem. §11 BauVorlVO“ folgendes:

Quelle: Grundlage ist der vektorisierte Auszug aus der Liegenschaftskarte vom … des LVermGeo Sachsen-Anhalt

Auch wenn es sehr in den Fingern juckt, enthalte ich mich jetzt eines wertenden Kommentares. Die dort dargestellten Grundstücksgrenzen hatten jedoch eine gleich mangelhafte Qualität als wenn  ich Lagepläne vorgelegt bekomme, bei denen erkennbar eine Liegenschaftskarte (Original im Maßstab 1 : 1000) zweimal per Kopierer vergrößert wurde und das dann als Grundlage der Planung eines Bauvorhabens verwendet wird. Was passiert dann nämlich in der Regel? Wir als Vermessungsfachleute stellen bei der Absteckung zu Baubeginn fest, dass die Bemaßung des Bauvorhabens im Lageplan von vorne bis hinten nicht passt. Und sowas bedeutet nicht nur Mehraufwand, das kann im schlimmsten Fall auch zu ernsthaften Schwierigkeiten führen, weil das geplante Bauvorhaben nicht auf das Grundstück passt.

Und dabei gibt es eine ganz einfache Lösung !  (… und damit meine ich jetzt nicht mal, dass die optimale Lösung darin besteht, dass der Lageplan zum Bauantrag vom Öff.best.Verm.Ing. angefertigt werden sollte):

Zu jedem Bauantrag gehört ein amtlicher Auszug aus der Liegenschaftskarte. Dieser kostet in dreifacher Ausfertigung 28 € zzgl. 50€ Lizenzgebühr für die externe Verwendung der Katasterdaten.

Und jetzt, sehr geehrte Architekten und Bauherrn, aufgepasst:

Für diese 50 € Lizenzgebühr können Sie die Liegenschaftskarte in digitaler Form und zwar nicht nur als NAS-Daten, sondern als dxf beziehen !

Fehlerhafte Darstellungen der Grundstücksgrenzen sind somit vermeidbar.

Wollte ich nur mal erwähnt haben, weil ich – siehe obiges Textbeispiel – in Einzelgesprächen gemerkt habe, dass diese Leistung des LVermGeo nicht allgemein bekannt ist.